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Ehe- und Altersjubiläen
Als Altersjubiläen gelten in der Gemeinde Engelskirchen alle Geburtstage ab dem 85. Lebensjahr.
Ab dem 85. Geburtstag wird ein Glückwunschschreiben des Bürgermeisters versandt.
Eine persönliche Überbringung der Glückwünsche zusammen mit einem Blumenstrauß durch den Bürgermeister oder seiner Stellvertreterinnen erfolgt zum 90., 95. und 100. Geburtstag.
Allen Ehepaaren, die auf eine 50-, 60-, 65- oder 70-jährige Ehe zurückblicken können, gratuliert der Bürgermeister ebenfalls. Bekannt sind nur die Eheschließungen, die vor fünfzig oder mehr Jahren beim Standesamt Engelskirchen beurkundet worden sind. Unbekannt sind Ehen, die bei anderen Standesämtern geschlossen wurden.
Daher bittet die Gemeindeverwaltung die zukünftigen Jubilare, ihre Angehörigen, Nachbarn, Bekannten oder Freunde, bevorstehende Ehejubiläen dem Vorzimmer des Bürgermeisters mitzuteilen.
Zuständige Einrichtung
Fachbereich 4.1 - Verwaltungs-Services
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:
Letzte Änderung: 13.09.2021 11:59 Uhr
Als Altersjubiläen gelten in der Gemeinde Engelskirchen alle Geburtstage ab dem 85. Lebensjahr.
Ab dem 85. Geburtstag wird ein Glückwunschschreiben des Bürgermeisters versandt.
Eine persönliche Überbringung der Glückwünsche zusammen mit einem Blumenstrauß durch den Bürgermeister oder seiner Stellvertreterinnen erfolgt zum 90., 95. und 100. Geburtstag.
Allen Ehepaaren, die auf eine 50-, 60-, 65- oder 70-jährige Ehe zurückblicken können, gratuliert der Bürgermeister ebenfalls. Bekannt sind nur die Eheschließungen, die vor fünfzig oder mehr Jahren beim Standesamt Engelskirchen beurkundet worden sind. Unbekannt sind Ehen, die bei anderen Standesämtern geschlossen wurden.
Daher bittet die Gemeindeverwaltung die zukünftigen Jubilare, ihre Angehörigen, Nachbarn, Bekannten oder Freunde, bevorstehende Ehejubiläen dem Vorzimmer des Bürgermeisters mitzuteilen.
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