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 Verbot von Sport und Spiel auf öffentlichen Straßen

Allgemeine Informationen

Sport und Spiel auf der Fahrbahn und auf den Seitenstreifen von Straßen sind grundsätzlich verboten.
Diese Vorschrift gilt nicht für Gehwege, wo Spiel und Sport, die behindern, aber nicht gefährden, erlaubt sind.

Sport

Unter Sport versteht man vor allem Mannschaftsspiele und gewertete Sportübungen.
Organisierte Veranstaltungen des Sports auf öffentlichen Straßen bedürfen der Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde.

Spiel

Die Verbotsvorschrift gilt auch im Hinblick auf die Gefahren für Kinder bei Spielen im Straßenverkehr.

Verkehrsberuhigte Bereiche

In Engelskirchen gibt es zwei Verkehrsberuhigte Bereiche. Diese befinden sich in Engelskirchen-Hardt (Höhenweg, Schlade, Am Handbeil, Zäunchen) sowie in Engelskirchen-Loope (Teilbereich Unterschelmerath).

Innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereichs gilt:

  • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen.
  • Kinderspiele sind überall erlaubt.
  • Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten. Betroffen sind also nicht nur Kraftfahrzeuge, sondern zum Beispiel auch Fahrräder.
  • Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten. Zier wird im Ergebnis ein Vorrang des Fußgängers vor dem Fahrzeugverkehr normiert.
  • Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht behindern.
  • Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen und zum Be- und Entladen. Die Flächen brauchen nicht durch Parkplatzschilder gekennzeichnet zu werden, es genügen zum Beispiel Bodenmarkierungen oder eine besondere Pflasterart. Verkehrsteilnehmer dürfen in verkehrsberuhigten Bereichen innerhalb gekennzeichneter Parkflächen auch in Fahrtrichtung links parken

Als Kinderspiel bezeichnet man die Tätigkeit des Kindes, bei der es mit angeborener Neugier und Lust dem Spieltrieb folgend sich selbst kennen lernt, seine Umgebung erforscht und sein Rollenverständnis in der Gesellschaft entwickelt.

Kinderspiele sind in verkehrsberuhigten Bereichen grundsätzlich gestattet.

Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Fachbereich 1.2 - Sicherheit und Ordnung / Bildung und Freizeit
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Letzte Änderung: 17.09.2021 08:38 Uhr