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Teilungsgenehmigung
Allgemeine Informationen
Teilungen von Grundstücken können nur von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur vorgenommen werden oder dem Katasteramt des Oberbergischen Kreises. Die Erteilung der Teilungsgenehmigung obliegt dem Bauordnungsamt des Oberbergischen Kreises.
Zuständige Einrichtung
Fachbereich 3.1 - Planung, Hochbau, Liegenschaften
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 14.09.2021 13:02 Uhr
Allgemeine Informationen
Teilungen von Grundstücken können nur von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur vorgenommen werden oder dem Katasteramt des Oberbergischen Kreises. Die Erteilung der Teilungsgenehmigung obliegt dem Bauordnungsamt des Oberbergischen Kreises.
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