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 Teilungsgenehmigung

Allgemeine Informationen

Teilungen von Grundstücken können nur von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur vorgenommen werden oder dem Katasteramt des Oberbergischen Kreises. Die Erteilung der Teilungsgenehmigung obliegt dem Bauordnungsamt des Oberbergischen Kreises.

Zuständige Einrichtung

Fachbereich 3.1 - Planung, Hochbau, Liegenschaften
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Letzte Änderung: 14.09.2021 13:02 Uhr