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Schwerbehindertenausweis
Anträge für die Erstausstellung bzw. Änderungsanträge erhalten Sie im Bürgerbüro.
Die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises im Papierformat kann im Bürgerbüro vorgenommen werden, wenn keine neuen Feststellungen des Grades der Behinderung oder anderer gesundheitlicher Merkmale erforderlich sind.
Für Entscheidungen zuständig ist der Oberbergische Kreis.
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Zuständige Einrichtung
Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:
Letzte Änderung: 29.09.2023 12:18 Uhr
Anträge für die Erstausstellung bzw. Änderungsanträge erhalten Sie im Bürgerbüro.
Die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises im Papierformat kann im Bürgerbüro vorgenommen werden, wenn keine neuen Feststellungen des Grades der Behinderung oder anderer gesundheitlicher Merkmale erforderlich sind.
Für Entscheidungen zuständig ist der Oberbergische Kreis.
https://egov.engelskirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9357/show