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Schwerbehindertenausweis
Anträge für die Erstausstellung bzw. Änderungsanträge erhalten Sie im Bürgerbüro.
Die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises im Papierformat kann im Bürgerbüro vorgenommen werden, wenn keine neuen Feststellungen des Grades der Behinderung oder anderer gesundheitlicher Merkmale erforderlich sind.
Für Entscheidungen zuständig ist der Oberbergische Kreis.
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Zuständige Einrichtung
Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail: buergerbuero@engelskirchen.de
Letzte Änderung: 29.09.2023 12:18 Uhr
Anträge für die Erstausstellung bzw. Änderungsanträge erhalten Sie im Bürgerbüro.
Die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises im Papierformat kann im Bürgerbüro vorgenommen werden, wenn keine neuen Feststellungen des Grades der Behinderung oder anderer gesundheitlicher Merkmale erforderlich sind.
Für Entscheidungen zuständig ist der Oberbergische Kreis.
https://egov.engelskirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9357/showWir verwenden Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten und auf Basis von Analysen unsere Webseiten weiter zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, welche Cookies wir verwenden dürfen. Bitte beachten Sie, dass technisch notwendige Cookies gesetzt werden müssen, um den Betrieb der Webseiten sicherstellen zu können. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können die Cookies unter Ihren Einstellungen anpassen. Besuchen Sie unsere Datenschutzrichtlinie