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 Führungszeugnis

Im Bürgerbüro Engelskirchen können Sie die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen. Die persönliche Beantragung ist ab der Vollendung des 14. Lebensjahres möglich. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Antrag auch von einem gesetzlichen Vertreter gestellt werden.
Benötigen Sie das Führungszeugnis für private Zwecke, so wird es Ihnen direkt zugestellt.
Wird das Führungszeugnis dagegen zur Vorlage bei einer Behörde gebraucht, wird es direkt dorthin gesendet. Dazu müssen Sie die exakte Adresse der Behörde sowie einen Verwendungszweck, möglichst mit Aktenzeichen, angeben. Auf ausdrücklichen Wunsch kann das Führungszeugnis auch zunächst an das Amtsgericht geschickt werden. Dort haben Sie die Möglichkeit, das Führungszeugnis einzusehen und gegen Weiterleitung an die Behörde eventuell Widerspruch einzulegen.

Das Führungszeugnis wird im Bürgerbüro beantragt, aber vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.

Zu erwartende Bearbeitungsdauer: 1-2 Wochen

Unterlagen

  • Ausweispapiere
  • Verwendungszweck, Adresse der Behörde, Aktenzeichen bei Belegart "O"

Bei einem erweiterten Führungszeugnis ist die Bestätigung der anfordernden Stelle mitzubringen.

Kosten

Die Gebühr beträgt 13,00€.

Zuständige Einrichtung

Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:

Letzte Änderung: 27.01.2023 07:42 Uhr