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 Sozialer Wohnungsbau

Allgemeine Informationen
Ob ihnen öffentliche Mittel zustehen, wie viel ihnen zustehen würde, unter welchen Voraussetzungen sie diese beantragen und erhalten können erfragen sie beim Oberbergischen Kreis, Amt für Wirtschaftsförderung und Wohnungswesen, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach.
Eine telefonische Anmeldung zum einem beratendem Gespräch, besonders über die Restfinanzierung, das Einkommen und den Mindestrückbehalt ist unumgänglich.  

Zuständige Einrichtung

Fachbereich 3.1 - Planung, Hochbau, Liegenschaften
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:

Letzte Änderung: 16.09.2021 09:32 Uhr