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Straßennamen und Hausnummerierung
Allgemeine Informationen
Die Nummerierung von Gebäuden in Verbindung mit ihrer Zuordnung zu einer mit einer bestimmten Bezeichnung versehenen Straße dient dem Interesse der Allgemeinheit an einer klar erkennbaren Gliederung des Gemeindegebiets und hat Bedeutung für das Meldewesen, die Polizei, Post, Feuerwehr und den Rettungsdienst.
Sie dient auch der Verbrechensbekämpfung und dem gesamten Grundstücksverkehr, einschließlich dem privaten Besucherverkehr. Das Auffinden anliegender Gebäude und Einrichtungen soll ermöglicht werden.
Jedes bebaute Grundstück in der Gemeinde Engelskirchen ist von dem Eigentümer oder dem Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten mit der dem Grundstück zugeteilten Hausnummer zu versehen.
Die Hausnummer muss gut erkennbar an dem Gebäude angebracht sein. Es muss gewährleistet sein, dass diese jederzeit von der Straße aus gut erkennbar und lesbar ist.
Die deutliche Erkennbarkeit der Hausnummer liegt letztlich im Interesse des Hauseigentümers selbst, insbesondere wenn es darum geht, das Feuerlösch- und Rettungsfahrzeuge schnell und zügig im Einsatzfalle das richtige Haus finden.
Zuständige Einrichtung
Gemeinde Engelskirchen
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail: rathaus@engelskirchen.de
Letzte Änderung: 16.09.2021 10:23 Uhr