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 Regenwassernutzung

Allgemeine Informationen

Die Nutzung von Regenwasser zur Einsparung von Trinkwasser hat erheblich an Bedeutung gewonnen. Dabei wird Trinkwasser in den Bereichen, in denen keine Trinkwasserqualität erforderlich ist, durch Regenwasser ersetzt (z.B. Gartenbewässerung, zur Toilettenspülung und Waschmaschine). Nach der Trinkwasserverordnung muss die Regenwassernutzungsanlage dem Gesundheitsamt angezeigt werden. Wassermengen aus der Brauchwasseranlage (Zisterne), die dem Kanal zugeführt werden (Toilettenspülung und Waschmaschine), müssen durch einen Wassermengenzähler erfasst werden, dafür sind Abwassergebühren zu zahlen.

Zuständige Einrichtung

Fachbereich 3.2 - Tiefbau
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:

Letzte Änderung: 16.09.2021 10:32 Uhr