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 Reisepass / E-Pass

Im November 2005 wurde in Deutschland der ePass eingeführt. Der ePass ist die Abkürzung für „elektronischer Reisepass“ also für einen Reisepass mit Chip.

Im ePass-Chip sind personen- und dokumentenbezogene Daten gespeichert. Außerdem sind im ePass so genannte biometrische Daten gespeichert:

  • im ePass der ersten Generation (Antragstellung bis 31.10.2007) das Passfoto
  • im ePass der zweiten Generation (Antragstellung ab 01.11.2007) das Foto und ab dem 6. Lebensjahr zwei Fingerabdrücke.

Express-Reisepass

Kann ein Reisepass voraussichtlich nicht rechtzeitig zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, ist der Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Die Fertigstellung dieses Reisepasses durch die Bundesdruckerei erfolgt in der Regel innerhalb von 3 - 4 Werktagen.

Unterlagen

  • Der alte Reisepass oder Personalausweis
  • eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde/Stammbuch)
  • Bei Antragstellern unter dem 18. Lebensjahr ist die Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des/der Sorgeberechtigten erforderlich. Ein entsprechender Vordruck steht als Download zur Verfügung
  • Wegen der Abnahme der Fingerabdrücke müssen alle Antragsteller ab dem 6. Lebensjahr persönlich vorsprechen
  • Ein biometrisches Passfoto mit hellem Hintergrund 35 x 45mm (nicht älter als 6 Monate)

Es besteht die Möglichkeit, den Fotoautomaten im Foyer des Rathauses zu nutzen. Die Passfotos kosten 8,00 €.

Fristen

Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt bei Personen die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 6 Jahre und bei Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre.

Kosten

  • für Personen bis zum 24. Lebensjahr 37,50 €
  • für Personen ab dem 24. Lebensjahr 70,00 €
  • Express-Reisepass bis zum 24. Lebensjahr 69,50 €
  • Express-Reisepass ab dem 24. Lebensjahr 102,00 €

Hinweise und Besonderheiten

  • Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich!
  • Bedenken Sie bitte, dass für die Einreise in einige Länder eine Mindestgültigkeit des Reisepasses vorgeschrieben ist.

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Zuständige Einrichtung

Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:

Letzte Änderung: 18.01.2024 14:05 Uhr