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 Ruhender Verkehr

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs dient der Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs sowie der Parkraumbewirtschaftung. In der gesamten Gemeinde Engelskirchen kann kostenfrei geparkt werden.

In Engelskirchen und in Ründeroth befinden sich sogenannte Halteverbotszonen. Das Parken ist dort nur erlaubt, wenn eine Parkscheibe gut lesbar am oder im Fahrzeug ausliegt. Die Parkdauer ist auf 2 Stunden begrenzt.

Das Aussehen der Parkscheibe ist vorgeschrieben. Ein handgeschriebener Zettel ersetzt die Parkscheibe nicht.

Der Tatbestand des Parkens bestimmt sich nach § 12 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Danach parkt der, der sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält.

 

Jacke mit Aufschrift "Ordnungsamt" © Gemeinde Engelskirchen

 

Wird ein Parkverstoß festgestellt und keine verantwortliche Person am Fahrzeug angetroffen, wird regelmäßig ein Verwarnungsverfahren eingeleitet. Nach ca. 1-2 Wochen folgt eine schriftliche Benachrichtigung. Es besteht dann die Möglichkeit, sich innerhalb einer Woche zu dem Vorwurf zu äußern.

Eine Verwarnung wird nur wirksam, wenn die Zahlung des Verwarnungsgeldes innerhalb einer Woche nach Zugang des Schreibens erfolgt.

Ohne einen Zahlungseingang bzw. einer entlastenden Rückäußerung kann ohne weitere Anhörung zur Sache ein Bußgeldbescheid erlassen werden. Dieser ist mit weiteren Kosten (25,00 € Gebühren und 3,50 € Auslagen) verbunden.

Sollten Sie den Verstoß nicht begangen haben, sondern eine andere Person, so teilen Sie dies bitte innerhalb der Wochenfrist mit. Das Verfahren wird dann gegen diese andere Person eingeleitet. Das Verfahren gegen Sie wird in diesem Fall eingestellt.

Wenn Sie die Verwarnung nicht akzeptieren haben Sie die Möglichkeit, sich zu der Beschuldigung schriftlich zu äußern.

Eine Einstellung des Verfahrens ist nur in den seltensten Fällen möglich, da der Grund einer Verwarnung anhand der Beweislage (Protokoll / Fotos) in der Regel nicht bestritten werden kann. Persönliche Gründe, die zum Begehen der Verkehrsordnungswidrigkeit geführt haben, reichen für eine Verfahrenseinstellung nicht aus.

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Zuständige Einrichtung

Fachbereich 1 - Bürgerservice
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51766 Engelskirchen
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Zuständige Kontaktpersonen

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E-Mail: ute.engels@engelskirchen.de

Letzte Änderung: 01.12.2022 09:33 Uhr