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 Personalausweis

Der neue Personalausweis hat das praktische Format einer Scheckkarte und bietet Ihnen darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt

Für wen wird der neue Personalausweis ausgestellt?
Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktionen beantragt werden. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Unterlagen

  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass/Kinderreisepass
  • Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde/Stammbuch)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • bei Personen unter 16 Jahren: Einverständniserklärung beider Eltern sowie Personalausweise/Reisepässe beider Eltern. Bei alleinigem Sorgerecht Sorgerechtbeschluss beziehungsweise Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt.

Es besteht die Möglichkeit, den Fotoautomaten im Foyer des Rathauses für Passfotos zu nutzen. Die Passfotos kosten 8,00 €. 

Fristen

  • Personalausweise sind bei Personen ab 24 Jahren 10 Jahre gültig.
  • Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
  • Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt.

Kosten

  • für den Personalausweis für Personen ab 24 Jahren 37,00 Euro
  • für den Personalausweis für Person unter 24 Jahren 22,80 Euro
  • für den vorläufigen Personalausweis 10,00 Euro

Hinweise und Besonderheiten

Die Ausweise werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Das Bürgerbüro hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit. Diese beträgt zwei bis drei Wochen

Bei Antragstellern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des/der Sorgeberechtigten erforderlich. Ein entsprechender Vordruck steht als Download zur Verfügung.

Der alte Personalausweis ist bei der Abholung mitzubringen, da dieser eingezogen oder entwertet wird.

Bedenken Sie bitte, dass für die Einreise in einige Länder eine Mindestgültigkeit des Personalausweises vorgeschrieben ist, bzw. dass die Einreise nur mit einem Reisepass möglich ist. 

Nähere Informationen finden sich auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

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Zuständige Einrichtung

Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:

Letzte Änderung: 26.11.2024 10:39 Uhr