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 Personenbeförderungsschein

Der Personenbeförderungsschein ist eine zusätzliche Fahrerlaubnis zu der allgemeinen Fahrerlaubnis.

Ein Personenbeförderungsschein (oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) für Mietwagen mit Fahrer, Taxi, PKW im Linienverkehr, PKW im gewerblichen Ausflugsverkehr/Ferienzielverkehr oder Personenbeförderung im Rahmen des Zivildienstes wird benötigt, wenn man gewerblich bis zu acht Personen befördern möchte.

Personen, die einen Personenbeförderungsschein erwerben bzw. führen, müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden, Ortskunde besitzen sowie gesundheitlich geeignet sind. Die Genehmigung zur Personenbeförderung wird für fünf Jahre erteilt und kann danach verlängert werden. Das Mindestalter, um den Personenbeförderungsschein zu erwerben, beträgt 21 Jahre. Die Fahrerlaubnis der Klasse B muss für mindestens zwei Jahre im Besitz des Bewerbers sein.

Für Zivildienstleistende werden nach § 74 FeV Ausnahmen vom Mindestalter und der Fahrpraxis erteilt. Diese benötigen auch keinen Ortskenntnisnachweis.

Sofern Sie zum Zeitpunkt der Beantragung der erstmaligen Erteilung oder Verlängerung des Personenbeförderungsscheines noch nicht im Besitz des neuen EU-Kartenführerscheines sind, erfolgt im Zuge der Erteilung oder Verlängerung des Personenbeförderungsscheines automatisch auch die Umstellung Ihres bisherigen Führerscheines auf den EU-Kartenführerschein.

Unterlagen

  • Formaler Antrag (bei der Führerscheinstelle und im Bürgerbüro erhältlich)
  • Ausweispapiere
  • Führerschein (es wird nur der EU-Kartenführerschein akzeptiert)
  • Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
  • Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein)
  • Leistungstest – erweitertes ärztliches Gutachten zur Feststellung der „Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit“ (darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein)
  • Führungszeugnis Belegart O (zur Vorlage bei Behörden)
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg

Fristen

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von fünf Jahren, längstens jedoch bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres erteilt. Auf Antrag wird sie jeweils bis zu fünf Jahren verlängert.

Kosten

  • Die Gebühren für den Führerscheinantrag betragen 5,10 Euro
  • Die Gebühren für das Führungszeugnis betragen 13,00 Euro

Da alle anderen Unterlagen nicht im Bürgerbüro beantragt werden, können keine Angaben über die weiteren Kosten gemacht werden.

Hinweise und Besonderheiten

Das Bürgerbüro der Gemeinde Engelskirchen ist nur für die Antragstellung zuständig. Ihre Unterlagen werden von uns zur weiteren Bearbeitung an das Straßenverkehrsamt Gummersbach geschickt.

Zuständige Einrichtung

Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:

Letzte Änderung: 26.01.2023 14:50 Uhr