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 Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland

Die Nachbeurkundung erfolgt auf Antrag, nie von Amts wegen.

Hat ein Paar, von denen mindestens eine Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, im Ausland geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet, ist ein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland geboren oder ist ein/e deutsche/r Staatsangehörige:r im Ausland verstorben, können diese Personenstandsfälle beim Standesamt des (letzten) Wohnortes in das entsprechende deutsche Personenstandsregister eingetragen werden.

Kosten

Nachträgliche Beurkundung einer Geburt, Eheschließung oder Lebenspartnerschaft: 40,00 Euro

Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalles: 21,00 Euro

Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde: 10,00 Euro

Zuständige Einrichtung

Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:

Letzte Änderung: 07.03.2022 10:19 Uhr