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 Hundeanmeldung

Die Haltung eines Hundes ist unabhängig von der Rasse innerhalb von 2 Wochen nach dessen Aufnahme anzumelden. Haben Sie einen Hund seit Geburt, ist dieser innerhalb von 2 Wochen, nachdem der Hund 3 Monate alt geworden ist, anzumelden. Diese Anmeldung kann online oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters im Bürgerbüro erfolgen.

Auch Änderungen wie z.B. die Übernahme eines weiteren Hundes sind schriftlich anzuzeigen.

Nach Anmeldung wird die Hundesteuermarke ausgehändigt, die der Hund sichtbar befestigt tragen muss.

Der Hundesteuerbescheid wird später per Post zugesandt.

Unterlagen

  • Hunderasse

Für große Hunde (über 40 cm Widerristhöhe oder über 20 kg) und für Hunde bestimmter Rassen benötigen Sie außerdem noch folgende Unterlagen:

  • CHIP-Nummer
  • Nachweis über eine Hundehaftpflichtversicherung
  • Sachkundenachweis
  • Führungszeugnis (nur für gefährliche Hunde und für Hunde bestimmter Rassen)

Kosten

Die An- und Ummeldung eines kleinen Hundes ist gebührenfrei. Die Gebühr für die Anmeldung eines Hundes, der unter das Landeshundegesetz fällt, beträgt 25,00 €.

Falls die Hundesteuermarke Ihres Hundes verloren wurde, sollten Sie sich im Bürgerbüro Engelskirchen eine Ersatzmarke abholen.

Die Gebühr für eine Ersatzmarke beträgt 5,00 Euro.

Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Letzte Änderung: 13.12.2023 08:08 Uhr