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Hundeabmeldung
Eine Abmeldung ist bei einem Halterwechsel, beim Wegzug des Halters aus dem Gemeindegebiet Engelskirchen oder durch den Tod des Hundes erforderlich.
Das Bürgerbüro der Gemeinde Engelskirchen ist hierüber schriftlich zu unterrichten. Gleichzeitig ist die für den Hund übersandte Hundesteuermarke zurückzugeben.
Die Hundesteuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund abgemeldet wurde. Aufgrund der Abmeldung wird die Hundesteuer anteilig für das laufende Jahr berechnet und evtl. zu viel gezahlte Hundesteuer wird erstattet.
Unterlagen
- Hundesteuermarke
- Bescheinigung des Tierarztes (bei Einschläferung)
Kosten
Für die Abmeldung fallen keine Gebühren an.
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Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail: buergerbuero@engelskirchen.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 26.01.2023 14:51 Uhr
Eine Abmeldung ist bei einem Halterwechsel, beim Wegzug des Halters aus dem Gemeindegebiet Engelskirchen oder durch den Tod des Hundes erforderlich.
Das Bürgerbüro der Gemeinde Engelskirchen ist hierüber schriftlich zu unterrichten. Gleichzeitig ist die für den Hund übersandte Hundesteuermarke zurückzugeben.
Die Hundesteuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund abgemeldet wurde. Aufgrund der Abmeldung wird die Hundesteuer anteilig für das laufende Jahr berechnet und evtl. zu viel gezahlte Hundesteuer wird erstattet.
- Hundesteuermarke
- Bescheinigung des Tierarztes (bei Einschläferung)
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