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Heiraten im Ausland
Grundsätzlich werden im Ausland geschlossene Ehen anerkannt, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von den zuständigen Stellen durchgeführt worden ist.
Sie sollten sich rechtzeitig informieren, welche Papiere Sie für die Eheschließung benötigen. Auskünfte können Ihnen die deutschen Konsulate in den einzelnen Ländern, aber auch die Botschaft des betreffenden Landes in der Bundesrepublik geben.
Manche Staaten fordern von Ihnen ein „Ehefähigkeitszeugnis“, das Ihnen Ihr Wohnsitzstandesamt ausstellt.
Ein persönliches Gespräch mit Ihrem zuständigen Standesamt ist in jedem Fall zu empfehlen.
Lassen Sie Ihre ausländischen Heiratsurkunden, zum Beweis der Echtheit der Eheurkunde, möglichst direkt durch die zuständige ausländische Behörde beglaubigen und durch die deutsche Botschaft legalisieren. Diese Urkunde sollten Sie Ihrer Meldebehörde vorlegen, damit Ihr Familienstand und Ihre Steuerklasse geändert werden.
Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten gegeben sind, können Sie nach Rückkehr in die Bundesrepublik Ihre Heiratsurkunde mit beglaubigter Übersetzung Ihrem Standesamt vorlegen und eine gemeinsame Namenserklärung abgeben.
Hier können Sie auch Ihre im Ausland geschlossene Ehe in ein deutsches Eheregister nachbeurkunden lassen.
Kosten
Ehefähigkeitszeugnis: 40,00 – 66,00 Euro
Nachbeurkundung Ehe: 40,00 Euro
Deutsche Eheurkunde: 10,00 Euro
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail: buergerbuero@engelskirchen.de
Zuständige Kontaktpersonen
Tel.: 02263 83-147
Fax.: 02263 83-8147
E-Mail: daniel.bodenteich@engelskirchen.de
Fachleiter*in
Tel.: 02263 83-203
Fax.: 02263 83-8203
E-Mail: vanessa.wiltink@engelskirchen.de
Letzte Änderung: 07.03.2022 10:13 Uhr
Grundsätzlich werden im Ausland geschlossene Ehen anerkannt, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von den zuständigen Stellen durchgeführt worden ist.
Sie sollten sich rechtzeitig informieren, welche Papiere Sie für die Eheschließung benötigen. Auskünfte können Ihnen die deutschen Konsulate in den einzelnen Ländern, aber auch die Botschaft des betreffenden Landes in der Bundesrepublik geben.
Manche Staaten fordern von Ihnen ein „Ehefähigkeitszeugnis“, das Ihnen Ihr Wohnsitzstandesamt ausstellt.
Ein persönliches Gespräch mit Ihrem zuständigen Standesamt ist in jedem Fall zu empfehlen.
Lassen Sie Ihre ausländischen Heiratsurkunden, zum Beweis der Echtheit der Eheurkunde, möglichst direkt durch die zuständige ausländische Behörde beglaubigen und durch die deutsche Botschaft legalisieren. Diese Urkunde sollten Sie Ihrer Meldebehörde vorlegen, damit Ihr Familienstand und Ihre Steuerklasse geändert werden.
Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten gegeben sind, können Sie nach Rückkehr in die Bundesrepublik Ihre Heiratsurkunde mit beglaubigter Übersetzung Ihrem Standesamt vorlegen und eine gemeinsame Namenserklärung abgeben.
Hier können Sie auch Ihre im Ausland geschlossene Ehe in ein deutsches Eheregister nachbeurkunden lassen.
https://egov.engelskirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9616/showWir verwenden Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten und auf Basis von Analysen unsere Webseiten weiter zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, welche Cookies wir verwenden dürfen. Bitte beachten Sie, dass technisch notwendige Cookies gesetzt werden müssen, um den Betrieb der Webseiten sicherstellen zu können. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können die Cookies unter Ihren Einstellungen anpassen. Besuchen Sie unsere Datenschutzrichtlinie