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Hilfe zum Lebensunterhalt
Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten kann und weder die Grundsicherung für Arbeitssuchende (sog. Hartz IV) noch eine Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhält, kann beim Sozialamt der Gemeinde Engelskirchen Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen
Laufende Leistungen:
Zu den laufenden Leistungen gehören:
- der maßgebliche Regelsatz
- Kosten für eine angemessene Wohnung
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
Einmalige Leistungen:
Als einmalige Leistungen können bewilligt werden:
- Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
- Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt
- Mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
Mehrbedarfszuschläge:
- Das 65. Lebensjahr vollendet hat und einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ besitzt
- Einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ hat, das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, aber nach Feststellung des Rentenversicherungsträgers auf Dauer voll erwerbsgemindert ist
Zuständige Einrichtung
Fachbereich 1.3 - Soziales und Senioren
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 15.04.2024 07:11 Uhr
Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten kann und weder die Grundsicherung für Arbeitssuchende (sog. Hartz IV) noch eine Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhält, kann beim Sozialamt der Gemeinde Engelskirchen Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen
Laufende Leistungen:
Zu den laufenden Leistungen gehören:
- der maßgebliche Regelsatz
- Kosten für eine angemessene Wohnung
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
Einmalige Leistungen:
Als einmalige Leistungen können bewilligt werden:
- Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
- Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt
- Mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
Mehrbedarfszuschläge:
- Das 65. Lebensjahr vollendet hat und einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ besitzt
- Einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ hat, das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, aber nach Feststellung des Rentenversicherungsträgers auf Dauer voll erwerbsgemindert ist