BIS: Suche und Detail
Suche ...
- Dienstleistungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Mitarbeitende (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Einrichtungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
Hilfe zur Gesundheit
Personen die Leistungen nach dem SGB XII beziehen werden (anders als Empfänger von Arbeitslosengeld II) in der Krankenkasse nicht pflichtversichert. Wenn Sie Mitglied einer Krankenkasse sind, müssen Sie als Sozialhilfeempfänger/in unverzüglich den Beitritt zur freiwilligen Versicherung gegenüber Ihrer Krankenkasse anzeigen, um die Fortsetzung des Versicherungsschutzes sicherzustellen. Der Träger der Sozialhilfe wird diese Mitgliedschaft Aufrecht erhalten und für Sie die angemessenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge übernehmen.
Sofern eine Mitgliedschaft in einer Krankenkasse nicht möglich ist, meldet Sie das Sozialamt bei einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl an.
Wenn sie nur kurzfristig Sozialhilfe beziehen und keinen Versicherungsschutz besitzen, ist es möglich, Hilfe zur Gesundheit zu gewähren. Sie erhalten dann vom Sozialamt einen Krankenbehandlungs- bzw. Zahnbehandlungsschein.
Zu den Hilfen zur Gesundheit gehören die vorbeugende Gesundheitshilfe, die Hilfe zur Familienplanung, die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft, die Hilfe bei Sterilisation und die Hilfe bei Krankheit.
Zuständige Einrichtung
Fachbereich 1.3 - Soziales und Senioren
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 20.09.2021 10:39 Uhr
Personen die Leistungen nach dem SGB XII beziehen werden (anders als Empfänger von Arbeitslosengeld II) in der Krankenkasse nicht pflichtversichert. Wenn Sie Mitglied einer Krankenkasse sind, müssen Sie als Sozialhilfeempfänger/in unverzüglich den Beitritt zur freiwilligen Versicherung gegenüber Ihrer Krankenkasse anzeigen, um die Fortsetzung des Versicherungsschutzes sicherzustellen. Der Träger der Sozialhilfe wird diese Mitgliedschaft Aufrecht erhalten und für Sie die angemessenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge übernehmen.
Sofern eine Mitgliedschaft in einer Krankenkasse nicht möglich ist, meldet Sie das Sozialamt bei einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl an.
Wenn sie nur kurzfristig Sozialhilfe beziehen und keinen Versicherungsschutz besitzen, ist es möglich, Hilfe zur Gesundheit zu gewähren. Sie erhalten dann vom Sozialamt einen Krankenbehandlungs- bzw. Zahnbehandlungsschein.
Zu den Hilfen zur Gesundheit gehören die vorbeugende Gesundheitshilfe, die Hilfe zur Familienplanung, die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft, die Hilfe bei Sterilisation und die Hilfe bei Krankheit.
https://egov.engelskirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9650/showWir verwenden Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten und auf Basis von Analysen unsere Webseiten weiter zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, welche Cookies wir verwenden dürfen. Bitte beachten Sie, dass technisch notwendige Cookies gesetzt werden müssen, um den Betrieb der Webseiten sicherstellen zu können. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können die Cookies unter Ihren Einstellungen anpassen. Besuchen Sie unsere Datenschutzrichtlinie