BIS: Suche und Detail

 Befreiung von der Ausweispflicht

Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

Voraussetzungen

  • Keine selbständige Teilnahme am öffentlichen Leben
    Sie erfüllen wenigstens eine der folgenden Voraussetzungen:
    - Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
    - Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
    - Sie können sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen.
  • Kein gültiges Ausweis-Dokument
    Sie haben keinen gültigen Personalausweis und keinen gültigen Reisepass mehr, entweder weil die Gültigkeit abgelaufen ist oder zum Beispiel weil Ihr Ausweis gestohlen wurde.
  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Hauptwohnsitz in Engelskirchen
    Sie wohnen in Engelskirchen und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Engelskirchen reicht nicht aus.

Unterlagen

  • Nachweis über die Immobilität, z.B. vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst
  • gültiges Ausweisdokument, sofern nicht vorhanden das letzte ungültige Ausweisdokument
  • bei Beantragung durch Dritte: eine Vollmacht, dass Sie die Befreiung von der Ausweispflicht vornehmen dürfen bzw. aktuelle Bestellungsurkunde
  • bei Beantragung durch Dritte: gültiges Ausweisdokument der bevollmächtigten/gerichtlich bestellten Person

Dienstleistung jetzt online nutzen!

Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:

Letzte Änderung: 14.12.2023 09:56 Uhr