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 Eheschließung

Die Anmeldung der Eheschließung (früher Bestellung des Aufgebots) muss immer im Standesamt des Wohnortes vorgenommen werden. Wenn die Eheschließenden in unterschiedlichen Gemeinden gemeldet sind, darf sich das Paar ein Wohnort-Standesamt aussuchen. Für die Anmeldung der Eheschließung ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Anmeldung der Eheschließung frühestens 6 Monate vor der Eheschließung erfolgen kann.

Termine für die standesamtliche Trauung in Engelskirchen können Sie gerne schon früher anfragen und reservieren. Eine verbindliche Bestätigung des Termins ist im Standesamt Engelskirchen 10-12 Monate vor der Eheschließung möglich. Dies ist von Standesamt zu Standesamt unterschiedlich.

Für die Eheschließung sind Sie nicht an Ihr Wohnort-Standesamt gebunden. Sie können, wenn Termine frei sind, in jedem Standesamt Deutschlands oder auch im Ausland heiraten.

Unterlagen

Wir empfehlen Ihnen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, welche Unterlagen und Bescheinigungen vorzulegen sind, damit die Eheschließung angemeldet werden kann. In jedem Fall wird ein gültiger Personalausweis oder Reisepass benötigt.

Für die Person, die ihren Wohnsitz nicht in der Gemeinde Engelskirchen hat, ist des Weiteren eine erweiterte Meldebescheinigung/Aufenthaltsbescheinigung erforderlich. Diese erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Meldebehörde.

Beide Personen sind ledig, volljährig und besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit:

Neben den oben beschriebenen Unterlagen sind beglaubigte Ausdrucke Ihrer Geburtsregistereinträge mit Hinweisen erforderlich. Diese erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes.

Diese Urkunden sollten nicht älter als 6 Monate sein.

In den folgenden Fällen sollten Sie sich persönlich oder telefonisch über die vorzulegenden Unterlagen erkundigen:

  • wenn einer der Personen bereits verheiratet war,
  • wenn einer der Personen eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
  • wenn einer der Heiratswilligen nicht im Bundesgebiet geboren ist.

Wenn alle Unterlagen vorhanden sind, kann nach Terminvereinbarung die Anmeldung der Eheschließung erfolgen.

Kosten

Die Gebühren sind abhängig vom Ort der Eheschließung, von der Uhrzeit und von der Staatsangehörigkeit der Eheschließenden.

In jedem Fall fallen für die Anmeldung der Eheschließung Gebühren in Höhe von 40,00 – 66,00 Euro an. Wenn Sie sich für ein Standesamt entscheiden, das nicht an Ihrem Wohnort liegt, sind noch einmal zusätzliche Gebühren in Höhe von 40,00 Euro zu entrichten.

Die Gebühren für eine Eheschließung in Engelskirchen entnehmen Sie bitte der Seite „Heiraten in Engelskirchen“.

Hinweise und Besonderheiten

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Gemeinde Engelskirchen nicht mit dem kommerziellen Anbieter "standesamt.com" zusammenarbeitet.

Bei der Seite "standesamt.com" handelt es sich um eine privat betriebene Internetseite, die in keinerlei Beziehung zum Standesamt Engelskirchen steht. Sofern Sie eine Zahlungsaufforderung von dort erhalten haben, betrifft dies ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Betreiber der Internetseite "standesamt.com".

Weitere Informationen

Namensführung in der Ehe

Findet für die Namensführung in der Ehe deutsches Recht Anwendung, so können die Ehegatten bei oder nach der Eheschließung durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten/der Standesbeamtin einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen.

Zum Ehenamen kann der Geburtsname eines Ehegatten oder der zum Zeitpunkt der Eheschließung geführte Name bestimmt werden.

Bestimmen die Ehegatten keinen Ehenamen, so führt jeder seinen zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen weiter. Dennoch bleibt die Option, einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) zu bestimmen, erhalten.

Die Person, deren Geburtsname oder Familienname nicht Ehename geworden ist, kann durch entsprechende Erklärung gegenüber dem Standesbeamten/der Standesbeamtin dem Ehenamen ihren Geburtsnamen oder den bei der Eingehung der Ehe geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen, und damit einen Doppelnamen führen. 

Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner:innen lässt das deutsche Namensrecht nicht zu.

Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:

Letzte Änderung: 02.05.2022 08:40 Uhr