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 Uebermittlungssperre

Um sich gegen die ungewollte Nutzung und Weitergabe der im Melderegister gespeicherten Daten an Dritte wehren zu können, müssen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland noch immer selbst aktiv werden und Widerspruch gegen die "Nutzung" persönlicher Daten einlegen.

Das Mittel der Wahl für einen solchen Widerspruch sind Anträge auf Übermittlungssperren.

Unterlagen

  • Ausgefülltes Formular

Kosten

Die Einrichtung einer Übermittlungssperre ist gebührenfrei.

Weitere Informationen

Bei einem Fortzug in eine andere Gemeinde ist die Übermittlungssperre, soweit diese fortbestehen soll, bei der Anmeldung erneut zu beantragen.

Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:

Letzte Änderung: 26.01.2023 14:08 Uhr