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 Gewerbesteuer

Die Erhebung der Gewerbesteuer ist im Gewerbesteuergesetz geregelt. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen.

Bei der Berechnung der Gewerbesteuer wird von einem Steuermessbetrag ausgegangen. Dieser wird aufgrund des Gewerbeertages durch Multiplikation mit einer Steuermesszahl seitens des Finanzamtes ermittelt.

Sollte die Berechnung des Messbetrages fehlerhaft sein, wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt!

Die Gewerbesteuer wird in der Weise festgesetzt, dass der vom Finanzamt festgesetzte Steuermessbetrag mit einem Hundertsatz (Hebesatz) multipliziert wird.

Beispiel für 2024: Messbetrag 500,00 Euro x Hebesatz 499% = 2.495,00 Euro

Die Vorauszahlungen für das laufende Jahr werden jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

Gewerbesteuerhebesatz 2024 = 499%.

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Zuständige Einrichtung

Fachbereich 2.1 - Finanzen
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
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Letzte Änderung: 03.01.2024 08:16 Uhr