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Namensänderungen
Nach deutschem Recht können Namen nur unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden. Im Standesamt können Sie folgende Namenserklärungen abgeben:
- Namenserklärungen von Spätaussiedler:innen
- Namenserklärung von eingebürgerten Personen
- Sortierung der Vornamen
- Wiederannahme Geburtsname
- Einbenennung
Gerne beraten wir Sie telefonisch dazu.
Für die Abgabe einer Namenserklärung benötigen Sie einen Termin. Bitte erfragen Sie auch, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.
Die Erklärungen müssen persönlich gegenüber der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten abgegeben werden.
Wenn keine der genannten Möglichkeiten auf Sie zutrifft, kann im Bürgerbüro ein Antrag auf öffentlich-rechtliche Namensänderung gestellt werden. Für die Namensänderung muss ein wichtiger Grund vorliegen.
Verwandte Dienstleistungen
- Namenserklärungen von Spätaussiedler:innen gem. § 94 BVFG
- Namenserklärung von eingebürgerten Personen gem. Art. 47 EGBGB
- Erklärung zur Sortierung der Vornamen gem. § 45 a PStG
- Erklärung zur Wiederannahme des Geburtsnamens oder eines früheren Namens
- Einbenennung gem. § 1618 BGB
- Öffentlich-rechtliche Namensänderungen
Zuständige Einrichtung
Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt
Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
E-Mail:
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 27.01.2023 07:49 Uhr
Nach deutschem Recht können Namen nur unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden. Im Standesamt können Sie folgende Namenserklärungen abgeben:
- Namenserklärungen von Spätaussiedler:innen
- Namenserklärung von eingebürgerten Personen
- Sortierung der Vornamen
- Wiederannahme Geburtsname
- Einbenennung
Gerne beraten wir Sie telefonisch dazu.
Für die Abgabe einer Namenserklärung benötigen Sie einen Termin. Bitte erfragen Sie auch, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.
Die Erklärungen müssen persönlich gegenüber der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten abgegeben werden.
Wenn keine der genannten Möglichkeiten auf Sie zutrifft, kann im Bürgerbüro ein Antrag auf öffentlich-rechtliche Namensänderung gestellt werden. Für die Namensänderung muss ein wichtiger Grund vorliegen.
https://egov.engelskirchen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/49956/show